Garantie-Gewährleistung

 

Garantie ungleich Gewährleistung

Das wichtigste vorweg: Garantie und Gewährleistung sind etwas völlig Verschiedenes, auch wenn viele denken, dass es da keine großen Unterschiede gibt.


Was ist Garantie?

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die in aller Regel die Hersteller, in sehr(!) seltenen Fällen auch Händler oder Distributoren, eines Produktes erbringen. Aber Garantie ist nicht nur freiwillig, sondern der Hersteller kann auch die Bedingungen und vor allem die Dauer selbst festlegen und ist dabei an keinerlei Pflichten gebunden - der Gesetzgeber hat hiermit nichts zu tun.

Wenn Ihr Euch also ein MacBook kauft, kann der Hersteller zum Beispiel auf die Batterie 1 Jahre und auf den Rest 2 Jahre Garantie geben. Er kann auch bestimmen, dass die Garantie nur unter bestimmten Bedingungen gilt. So kann er beispielsweise bei einem MacBook die Garantie verweigern, wenn das Gehäuse bereits geöffnet wurde (weswegen es in der Regel entsprechende sichtbare und unsichtbare Gehäusesiegel gibt). Auch ein Druckerhersteller kann problemlos die Garantie verweigern, wenn Tintenpatronen von Drittanbietern verwendet wurden - auch wenn es sich unfair anhört.


Ware kaputt - was nun? Garantie oder Gewährleistung?


Hersteller können sogar Gebühren für Versand oder andere mit der Garantieabwicklung verbundene Leistungen verlangen oder Teile ganz von der Garantie ausschließen (geschieht in der Regel bei Verschleißteilen). Der Phantasie der Firmen sind hier eigentlich keine Grenzen gesetzt. Bevor man sich deshalb von Slogans wie "10 Jahre Garantie" blenden lässt, sollte man erstmal das Kleingedruckte lesen.


Was ist Gewährleistung?

Doch nun zur Gewährleistung: Der hauptsächliche Unterschied zur Garantie besteht darin, dass die Gewährleistung in der EU gesetzlich geregelt ist. Die Dauer ist auf 2 Jahre festgelegt. Sie geht auch nicht vom Hersteller aus, sondern besteht immer zwischen Verkäufer bzw. Händler - das kann natürlich auch der Hersteller selbst sein - und Endkunden. Wer zum Beispiel hauptberuflich ein Tonstudio betreibt und auch ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat, hat kein Recht auf Gewährleistung von Seiten eines Händlers, da es sich hier um ein sogenanntes B2B-Geschäft (B2B = Business to Business) handelt. Gewährleistung tritt also immer in Kraft, wenn irgendeine Ware zwischen einer Privatperson (Endverbraucher) und einem Gewerbetreibenden den Besitzer wechselt - also auch wenn ein Grafiker der als GbR angemeldet ist den gewerblich genutzten Mac verkauft!

Desweiteren kann der Händler auch nicht festlegen was die Gewährleistung alles beinhaltet, denn auch dies ist vom Gesetzgeber geregelt. Letztlich geht es darum, dass die Ware bei Auslieferung (man spricht hier im rechtlichen Fach-Chinesisch von Gefahrenübergang) in einwandfreiem Zustand ist. Im Gewährleistungsfall muss also bei Meinungsverschiedenheiten nachgewiesen werden, dass ein eventueller Defekt schon VOR dem Kauf bestanden hat - und hier fängt der Spaß erst richtig an...


Die Sache mit der Beweislast

In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweislast. Das heißt, dass er im Zweifelsfall nachweisen muss, dass ein Defekt schon VOR dem Kauf bestanden hat. Dies ist sehr oft nahezu unmöglich oder zumindest sehr teuer, da es ein aufwändiges Gutachten erfordert.

Das Problem ist aber, dass sich diese Beweislast nach den ersten 6 Monaten umkehrt. Das heißt, dass hier der Käufer nachweisen muss, dass der Defekt beim Verkauf schon vorhanden war. Einer Privatperson dürfte dieser Nachweis aber noch weitaus schwerer fallen als dem Händler. Dadurch verringert sich die Gewährleistung defakto auf 6 Monate - hier kommt es natürlich immer auf den Wert an. Bei einem Auto dürfte sich ein Gutachten eher lohnen - bei einem defekten Billiggerät aus der Grabbelkiste sieht das ganze aber nicht mehr so rosig aus.

Sollte der Händler also nach 6 Monaten die Gewährleistung verweigern und einen Nachweis verlangen, dass der Defekt schon beim Kauf bestanden hat, ist er grundsätzlich erst einmal im Recht. Viele seriöse Händler übernehmen aber (z.B. aufgrund von Serviceverträgen mit den Herstellern) oft trotzdem die Kosten - allerdings geschieht das dann nur aus Kulanz.



Wichtig: Erst Gewährleistung dann Garantie

Ein ganz anderes Problem kann einem daraus entstehen, dass der Händler nur für das Produkt gewährleisten muss, das er verkauft hat.

Wenn Ihr Euch also einen Mac mit der Seriennummer 4711 kauft, muss der Händler logischerweise auch nur für DIESEN einen Mac Gewährleistung geben. Das ist insofern problematisch, als ja in der Regel beides existiert: Garantie UND Gewährleistung. Die Garantie-Abwicklung beim Hersteller ist zwar oft etwas einfacher als die Gewährleistung beim Händler, allerdings ist es bei sehr vielen Herstellern üblich, bei einem Garantiefall das Gerät einfach auszutauschen. Dann hat man jedoch plötzlich nicht mehr den Apple mit der Seriennummer 4711, sondern den Apple mit der Nummer 4812 und für DIE muss der Händler wie gesagt keine Gewährleistung geben.

Deswegen: Bei Problemen IMMER zuerst an den Händler wenden, insbesondere wenn die ersten sechs Monate der Gewährleistung noch nicht um sind.


Garantie im Ausland...

Sehr wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass sowohl Garantie als auch Gewährleistung eine sehr Länderspezifische Sache sind. Gewährleistung gibt es wie oben beschrieben generell nur in Österreich (bzw In der EU). Garantie gibt es in vielen Ländern, allerdings haben die Hersteller in verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Garantiebedingungen und -Zeiten. Wer also durch den derzeitig niedrigen Dollarkus versucht sein sollte, das langersehnte teure Gerät in den USA zu kaufen, sollte neben Zoll und Einfuhr auch bedenken, dass in den USA die Garantie meist wesentlich kürzer ist und man, um diese in Anspruch zu nehmen das Gerät in aller Regel auch wieder über den großen Teich zurückschicken muss - denn die Hersteller achten bei Garantiefällen sehr genau auf Seriennummern und verweigern in der Regel im Ausland gekauftes Equipment. Ausnahmen sind bei Apple die mobilen Geräte.


Generell ist man mit dem Kauf in Europa in der Regel besser bedient, da wir hier sehr ausgereifte und verbraucherfreundliche Gesetze haben.